Wirtschaftsrecht

Das
Wirtschaftsrecht umfasst Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge. Hierbei besteht ein Synergieeffekt mit den anderen Rechtsgebieten der Kanzlei, ins­besondere mit dem Familienrecht.

Es betrifft das Recht des Handelsstandes und der Handels­geschäfte, internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, das Recht der Personengesellschaften, wie OHG, KG und GmbH & Co. KG, das Recht der Kapital­gesellschaften wie der GmbH, aber auch die Ausgestaltung und regel­mäßige Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge, wie Verletzung des Urheber- und Medienrechts sowie den Titelschutz, wirtschaftsrechtliche Ausgestaltung von Verträgen und auch Geltendmachung von Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner sowie die Abwehr unberechtigter Gläubigerforderungen.

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