Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge. Hierbei besteht ein Synergieeffekt mit den anderen Rechtsgebieten der Kanzlei, insbesondere mit dem Familienrecht.
Es betrifft das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, das Recht der Personengesellschaften, wie OHG, KG und GmbH & Co. KG, das Recht der Kapitalgesellschaften wie der GmbH, aber auch die Ausgestaltung und regelmäßige Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge, wie Verletzung des Urheber- und Medienrechts sowie den Titelschutz, wirtschaftsrechtliche Ausgestaltung von Verträgen und auch Geltendmachung von Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner sowie die Abwehr unberechtigter Gläubigerforderungen.