Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst zum einen das allgemeine Versicherungsvertrags­recht, dazu gehören der Vertragsschluss eines Versicherungsvertrages und das Widerrufsrecht, die Obliegenheiten beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, Beratungspflichten des Versicherungsvermittlers, der Versicherungsfall selbst und auch die Schadensabwicklung aus dem Versicherungsfall bzw. die Geltend­machung von Leistungsansprüchen, z.B. aus der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebensversicherung, der privaten Rentenver­sicherung oder der privaten Unfallversicherung.


Außerdem umfasst der Bereich des Versicherungsrechts noch das Haftpflichtversicherungsrecht. Dies ist insbesondere das Recht der Pflicht­ver­sicherung, wie z.B. die Kfz-Haftpflicht aber auch die Pflichtversicherungen für Steuerberater, Rechtsanwälte, Versiche­rungsmakler oder Vertreter; die privaten Haftpflichtversicherungen, die betriebliche Haftpflichtversicherung, sämtliche Haftpflichtversicherungen der freien Berufe wie Ingenieure, Ärzte, Apotheker, die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversiche­rung, die Produkthaftpflicht­ver­sicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Rechtsschutzversicherung, das Recht der privaten Personenversicherung, insbesondere der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritt-, Unfall- und Berufsunfähigkeits­versicherung, Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht, das Transport- und Speditionsversicherungsrecht, das internationale Versicherungsrecht.

Zum Versicherungsrecht gehört ferner das Recht der privaten Sachversicherung, insbesondere sind dies die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Feuerversicherung, die Einbruchdiebstahlversiche­rung und die Bauwesenversicherung sowie die Kfz-Kaskoversicherung.

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