Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht umfasst zum einen das allgemeine Versicherungsvertragsrecht, dazu gehören der Vertragsschluss eines Versicherungsvertrages und das Widerrufsrecht, die Obliegenheiten beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, Beratungspflichten des Versicherungsvermittlers, der Versicherungsfall selbst und auch die Schadensabwicklung aus dem Versicherungsfall bzw. die Geltendmachung von Leistungsansprüchen, z.B. aus der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebensversicherung, der privaten Rentenversicherung oder der privaten Unfallversicherung.
Außerdem umfasst der Bereich des Versicherungsrechts noch das Haftpflichtversicherungsrecht. Dies ist insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, wie z.B. die Kfz-Haftpflicht aber auch die Pflichtversicherungen für Steuerberater, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler oder Vertreter; die privaten Haftpflichtversicherungen, die betriebliche Haftpflichtversicherung, sämtliche Haftpflichtversicherungen der freien Berufe wie Ingenieure, Ärzte, Apotheker, die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung, die Produkthaftpflichtversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Rechtsschutzversicherung, das Recht der privaten Personenversicherung, insbesondere der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritt-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht, das Transport- und Speditionsversicherungsrecht, das internationale Versicherungsrecht.
Zum Versicherungsrecht gehört ferner das Recht der privaten Sachversicherung, insbesondere sind dies die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Feuerversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung und die Bauwesenversicherung sowie die Kfz-Kaskoversicherung.