Verkehrsrecht
Der Bereich des Straßenverkehrsrechts umfasst die Beratung und Prozessführung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir beraten Sie, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfallgeltend machen können und ob möglicherweise eine Mithaftung in Betracht zu ziehen ist. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der außergerichtlichen Regulierung eines erlittenen Verkehrsunfalls und der Schadensbezifferung gegenüber der gegnerischen Versicherung, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Vom Verkehrsrecht umfasst ist neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren mit verkehrsrechtlichen Bezügen. Die zahlenmäßig meisten Bußgeldverfahren betreffen Geschwindigkeitsübertretungen, aber auch Rotlicht- und Parkverstöße. Hingegen sind typische Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug die Tatbestände des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. „Unfallflucht“), Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung sowie Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.