Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst eine Fülle an Regelungen zur Grund- und Daseinsfürsorge des Staates gegenüber seinen Bürgern. Darunter fallen nicht nur Schlagworte wie „Hartz IV“, Sozialleistungen oder Krankenkassenleistungen.

Vielmehr besteht ein weitläufiges System der Hilfeleistung für all jene, die sich entweder finanziell, wegen Krankheit oder gar Behinderung nicht über Wasser halten können. Hierzu zählen

    • BAFöG,
    • Arbeitslosengeld,
    • Grundsicherung,
    • Kranken- und Altenpflege,
    • Rentenversicherungen,
    • gesetzliche Versicherungen,
    • Wohngeld, und
    • Kinder- bzw. Jugendhilfe.


Damit wird bereits deutlich, auf wie vielfältige Weise Menschen Hilfe benötigen können. Wer sich in Deutschland nicht selbst versorgen kann, hat einen Anspruch gegen den Sozialstaat.

Behinderte haben einen Anspruch auf Unterstützung im Alltag. Wer aufgrund von Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, muss deshalb nicht mittellos werden. Wer sich seine Wohnung nicht mehr leisten kann, muss nicht obdachlos werden.

Die schiere Masse an Vorschriften und Behörden macht es beinahe unmöglich, vor allem rechtzeitig an staatliche Unterstützung zu gelangen. Oftmals ist dann gerichtliche Hilfe einzufordern. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Spezialisten an der Seite zu haben.

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