Privates Baurecht
Das private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen sowie die daraus resultierenden Ansprüche zwischen Bauhandwerkern und Bauherren.
Zumeist geht es um den Streit, ob der Bauhandwerker seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat oder ob es Mängel an der Bauleistung gibt. Häufiger Streitpunkt ist aber auch die Abrechnung. Es fällt im Übrigen auch unter das private Baurecht, wenn der Bauhandwerker für die öffentliche Hand Bauleistungen erbringt.
Im Gegensatz dazu beschäftigt sich das öffentliche Baurecht unter anderem mit den Fragen, die im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, nachbarrechtlichen Einwendungen und immissionsschutzrechtlichen Belangen auftreten.