Pferderecht
Der Begriff Pferderecht umfasst sämtliche Angelegenheiten, die Berührungspunkte mit dem Lebewesen Pferd aufweisen. Hierunter fallen beispielsweise Vorgänge im Zusammenhang mit Verträgen (u.a. Kaufvertrag, Einstellervertrag) und die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche, sowohl das Pferd als auch das Zubehör betreffend.
Auch Sachverhalte aus den Bereichen Pferdesport, Fütterung, Krankheitsbehandlung, Hufschmied, Reitunterricht, Reitunfälle, Reitbeteiligung und Tierhalterhaftung stellen Teilbereiche des Pferderechts dar. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, erstellen wir Ihnen gerne sämtliche Verträge rund ums Thema Pferd.