Forderungseinzug und Inkasso
Unter Forderungseinzug (Inkasso = Einzug) fallen alle Vorgänge, bei denen eine Geldforderung beim (säumigen) Schuldner geltend gemacht, gerichtlich durchgesetzt und ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben ist.
Bedeutung hat dies vornehmlich im geschäftlichen Bereich, betrifft aber durchaus Privatpersonen (Darlehen, nicht zurückbezahltes geliehenes Geld etc.) und überschneidet sich üblicherweise auch mit dem Schadensersatzrecht oder Unterhaltsrecht, wenn beispielsweise der Unterhaltsverpflichtete trotz bestehendem Unterhaltstitel nicht bezahlt.