Erbrecht

Das
Erbrecht umfasst zunächst alle privatrechtlichen Vorschriften, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben, regeln. Diese Regelungen berühren das Sachenrecht (der Erbe wird Eigentümer der ererbten Sachen), aber auch das Familienrecht (Zugewinnausgleich im Todesfall).

Zum Erbrecht gehört die 
gesetzliche Erbfolge gleichermaßen wie die Regelung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag. Hierher gehören aber auch das Pflichtteilsrecht und Vermächtnisse. Der Rechtsanwalt berät oder hilft sowohl bei der Gestaltung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag als auch bei der Durchsetzung (oder Abwehr) von Rechten im Erbfall, sei es im Bereich des Pflichtteils, sei es im Bereich der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, also wenn mehrere Personen gesetzliche oder testamentarische Erben werden.

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