Agrarrecht
Das Agrarrecht ist ein juristisches Fachgebiet, das über das Recht der Landwirtschaft hinausgeht und auch die Regelungen der Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Jagd umfasst. Es spricht sowohl landwirtschaftliche Betriebe, die Nahrungs- oder Futtermittel anbauen, als auch den Gartenbau, Baumschulen und natürlich den Bereich der Tierhaltung an. Dazu zählen insbesondere Milchviehbetriebe, Fischereien, Zucht- sowie Mastbetriebe.
Das Agrarrecht berührt nahezu alle anderen Rechtsbereiche der Bundesrepublik Deutschland. Vom agrarspezifisches Zivilrecht, also den spezifischen Fragen des besonderen Schuldrechts (z. B. Landpachtrecht), dem Produkthaftungsrecht, dem Jagd- und Jagdpachtrecht, den Besonderheiten des Erb- und Familienrechts, der besonderen Vertragsgestaltung und den Besonderheiten des Arbeitsrechts über das agrarspezifische Verwaltungsrecht, also das Recht der Genehmigungsverfahren, die Grundzüge des Umweltrechts, das Natur- und Pflanzenschutzrecht, das Tierschutz-, zucht- und seuchenrecht, das Flurbereinigungsverfahren, das Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht, das Wein-, Forst-, Jagd- und Fischereirecht, sowie das Agrarbeihilfenrecht und das agrarspezifische Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht bietet das Agrarrecht ein breites Betätigungsfeld.